Hotel Gasthof Lercher GmbH & Co KG legt großen Wert auf die Zugänglichkeit seiner digitalen Angebote. Wir möchten sicherstellen, dass unsere Website für alle Nutzer:innen problemlos zugänglich ist und die Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für www.hotel-restaurant-lercher.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Ein technisches Update der Website ist bereits geplant und wird im Quartal 3/2025 umgesetzt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Tastaturnavigation & Sichtbarkeit des Fokus: Einzelne Bedienelemente und Navigationsbereiche lassen sich nicht vollständig per Tastatur ansteuern oder verfügen nicht über eine deutlich sichtbare Fokusanzeige.
  • Strukturierung durch Überschriften: Die Auszeichnung der Überschriften ist an manchen Stellen fehlerhaft oder uneinheitlich, wodurch eine klare Gliederung (H1 – H2 – H3) nicht durchgängig gewährleistet ist.
  • ALT-Texte: Für manche Bilder oder Verlinkungen fehlen beschreibende Alternativtexte oder diese sind nicht hinreichend informativ.
  • Farbkontraste: Einige Elemente weisen – bedingt durch das Corporate Design – ein zu geringes Kontrastverhältnis zum Hintergrund auf.
  • HTML & Semantik: Bestimmte strukturierende HTML-Elemente (z.B. landmark-Elemente) sind nicht durchgehend vorhanden, was Nutzer:innen assistiver Technologien die Orientierung erschwert.

b. Unverhältnismäßige Belastung

  • PDF-Dokumente: Ältere PDF-Dokumente, die vor Geltung der aktuellen gesetzlichen Anforderungen erstellt wurden, sind nicht barrierefrei.
  • Bewegliche Inhalte: Automatisch wechselnde Bild-Slider können nicht pausiert werden.
  • Formulare & Fehlermeldungen: Wird ein Feld im Formular falsch oder gar nicht ausgefüllt, wird der Cursor nicht automatisch in das betroffene Feld gesetzt.

c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften​​​​

  • Archivierte Inhalte: Bestimmte Multimedia-Inhalte und PDF-Dokumente, die vor dem 28. Juni 2025 online gestellt wurden, gelten als archiviert und sind nicht barrierefrei zugänglich.
  • Externe Inhalte und eingebettete Drittanbieter-Dienste (z. B. eingebettete Karten oder Plugins von Drittanbietern).

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung wurde am 20.05.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Wir arbeiten laufend daran, unsere Angebote und Services barrierefrei zu gestalten.

Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Website haben, melden Sie sich gerne bei uns per E-Mail an office (at) hotel-lercher. at.

Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Seite(n) an.

Hotel Gasthof Lercher GmbH & Co KG
Anna Lercher
Schwarzenbergstraße 10
8850 Murau
+43 3532 2431
office (at) hotel-lercher. at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren